- 19.10.2026 - 15:31
Kernaussage
Nationale Spitalreformen können sich in föderalen Gesundheitssystemen auch ohne gesetzliche Vorgabe harmonisieren: Das Zürcher Modell der Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) wurde freiwillig von fast allen Kantonen übernommen. Grosse Unterschiede bestehen jedoch weiterhin bei politisch sensiblen Vorgaben, insbesondere bei den Mindestfallzahlen.
Hintergrund
Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) führte die Schweiz 2012 unter anderem eine nationale Spitalplanungsreform ein. Die Planung sollte sich neu an Leistungen, Bedarf und Qualität orientieren statt an Bettenkapazitäten. Die Umsetzung lag jedoch bei den 26 Kantonen, die die konkreten Vorgaben selbst definieren. Der Lehrstuhl für Health Economics, Policy and Management der Universität St.Gallen untersucht, wie die Kantone die Reform umgesetzt haben und welche Faktoren die beobachteten Unterschiede erklären.
Methodik
Die Studie kombiniert drei Ansätze. Erstens eine Dokumentenanalyse aller kantonalen Spitallisten und Anforderungskataloge bis Juni 2025, die zeilenweise mit dem jeweils referenzierten Zürcher Katalog verglichen wurden. Zweitens 25 semistrukturierte Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern aus 20 Kantonen sowie mit nationalen Expertinnen und Experten. Drittens eine explorative k-means-Clusteranalyse, die prüft, ob strukturell ähnliche Kantone (z.B. nach Urbanisierungsgrad, Altersstruktur und Hospitalisierungsrate) ähnlich stark von den Zürcher Vorgaben abweichen. Als analytischer Rahmen diente das Health Policy Triangle.
Ergebnisse
Bis 2024 hatten 25 von 26 Kantonen die SPLG-Methode eingeführt. Zwölf Kantone taten dies gemeinsam mit Zürich bereits 2012, die Waadt folgte als letzter Kanton 2024. Französischsprachige Kantone führten das Modell tendenziell später ein. Unterschiede in der Anzahl und Definition der Leistungsgruppen sowie bei den meisten Qualitätsanforderungen sind gering und gehen oft darauf zurück, dass Kantone ältere Zürcher Versionen verwenden. Deutlich unterscheiden sich hingegen die Mindestfallzahlen: Zehn Kantone wenden sie auf Spital- und Operateursebene an, elf nur auf Spitalebene, fünf gar nicht. Auch die Schwellenwerte variieren stark. Für die Wirbelsäulenchirurgie etwa liegen sie in Zürich bei 100 Fällen pro Spital, in Bern bei 10. Diese Abweichungen beruhen nicht auf Zweifeln am Zusammenhang zwischen Fallzahl und Behandlungsqualität, den 18 von 22 Kantonen sowie alle befragten Expertinnen und Experten bestätigen. Ausschlaggebend sind vielmehr politische Machbarkeit, Zugangsfragen in Bergregionen und die Sorge, regionale Spitäler finanziell zu destabilisieren. Die Clusteranalyse zeigt, dass leicht beobachtbare Strukturmerkmale das Ausmass der Abweichungen allein nicht erklären.
Bedeutung für Praxis & Politik
Die Studie unterscheidet zwei Formen der Abweichung. Passive Divergenz entsteht durch begrenzte administrative Ressourcen, vor allem in kleineren Kantonen. Aktive Divergenz ist dagegen politisch motiviert. Eine zentrale Stelle, die Leistungsgruppen und Qualitätsanforderungen national definiert und pflegt, könnte passive Divergenz verringern, den Aufwand für kleinere Kantone senken und die interkantonale Planung stärken. Gleichzeitig sollten die Kantone Spielraum für regionale Anpassungen behalten. Dieser sollte jedoch an transparente Regeln innerhalb eines definierten Rahmens geknüpft und durch systematische Wirkungsanalysen zu Zugang, Qualität und Kosten begleitet werden. Die Erkenntnisse sind auch für andere föderale Systeme relevant.
Publikation
Titel: What drives regional variation in hospital reform implementation? Insights from more than a decade of Swiss hospital planning
Autoren: Carla Walker, Charlotte Lang, Daria Bukanova-Berend, Katharina Lonnes, David Ehlig, Justus Vogel und Alexander Geissler
Veröffentlicht in: Health Policy OPEN
Die vollständige Studie können Sie hier lesen: HIER
